Das Pfändungsschutz-Konto der Sparkasse präsentiert

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist immer dann attraktiv, wenn eine Kontopfändung durch einen oder mehrere Gläubiger bevorsteht. Bei einem normalen Girokonto würde der zu pfändbare Betrag ohne Blick auf die laufenden monatlichen Kosten abgebucht werden. Mit einem P-Konto steht euch ein Grundfreibetrag von mindestens 1.044 Euro zur Verfügung. Dieser Freibetrag kann nicht gepfändet werden, denn der wird euch als Existenzgrundlage zugeschrieben.

Geldscheine

Funktionen des Pfändungsschutz-Kontos

Das Pfändungsschutz-Konto der Sparkasse sichert die Existenzgrundlage des Kontobesitzers. Es steht monatlich ein unpfändbarer Grundfreibetrag zur Verfügung. Diese Option kann kein Gesetz ändern oder umgehen, denn der Betrag wird selbst in der Privatinsolvenz jedem Menschen zugeschrieben und dient zur Existenzgrundlage. Das eigene Girokonto kann in wenigen Schritten zu einem Pfändungsschutz-Konto umgewandelt werden. Im Anschluss habt ihr die Möglichkeit, über euren Grundfreibetrag frei zu verwalten. Daueraufträge, Lastschriften und Bargeldauszahlungen können wie gehabt vollzogen werden. Alle Beträge, die über die Freigrenze hinausgehen, werden automatisch abgezogen und dem Gläubiger übermittelt.

Preise & Kosten

Das Pfändungsschutz-Konto der Sparkasse ist komplett kostenlos. Es wird sogar angeboten, wenn eine Kontopfändung ansteht. So habt ihr noch die Möglichkeit, das eigene Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Es ist aber auch möglich, ein Pfändungsschutz-Konto bei der Sparkasse zu führen, wenn keine Pfändung bevorsteht. Hier kann ganz normal über das gesamte Guthaben verfügt werden. Einschränkungen gibt es keine während der Nutzung des P-Kontos. Wird das P-Konto allerdings in ein normales Girokonto zurückgesetzt, erlischt die Kreditwürdigkeit. Mindestens ein Jahr werden erst einmal keine Dispos und andere Kreditformen gewährt, egal wie viel Guthaben ihr aufweist. Das Konto sollte also bestenfalls nur dann genutzt werden, wenn wirklich eine Kontopfändung bevorsteht. Hier genießt ihr den optimalen Schutz.

Die Vorteile und möglichen Risiken des P-Kontos

Sparkasse Dach

Die Vorteile eines P-Kontos bei der Sparkasse:

  • Schützt den Kontoinhaber vor Armut.
  • Das Girokonto kann schnell in ein P-Konto umgewandelt werden.
  • Alle Kontoverfügungen bis 1.044 Euro bleiben erhalten.

Die Nachteile eines P-Kontos bei der Sparkasse:

  • Auch nach dem Besitz des P-Kontos werden keine Dispos mehr gewährt.
  • In den Augen der Sparkasse bleibt der Endverbraucher vorerst kreditunwürdig, egal wie viel Kapital er besitzt.

Zusammenfassung:

Das P-Konto dient zum Schutz der eigenen Vermögensverhältnisse. Es schützt jedoch nicht vor Pfändungen. Die Sparkasse hat auch keine Möglichkeit, die einzelnen Pfändungen zu prüfen. Dies kann lediglich mit den entsprechenden Gläubigern geschehen. Die Existenzgrundlage wird allerdings gesichert. Wird das Pfändungsschutz-Konto erstellt, dann ist es jederzeit möglich, wieder zu dem gewohnten Girokonto zurückzukehren. Kredite werden allerdings nicht mehr so leicht vergeben. Auch Überziehungsmöglichkeiten fallen für mindestens ein Jahr weg.

Stechen die Leistungen des P-Kontos besonders heraus?

Die Preis-Leistung des Pfändungsschutz-Kontos ist gerechtfertigt. Es handelt sich um ein attraktives Produkt der Sparkasse, um den Endverbraucher zu schützen. Die Sparkasse hat durch die Umstellung zum P-Konto keinerlei Vorteile. Sie geben lediglich den Hinweis, wenn eine Kontopfändung bevorsteht, dass sich der Endverbraucher dadurch schützen kann. Und das sollte bestenfalls auch genutzt werden, wenn die Forderungssumme nicht beglichen werden kann und eine Einigung mit dem Gläubiger wegfällt.

Diese Faktoren sind für die Erstellung des P-Kontos notwendig:

  • Bei eurem Konto muss es sich um ein Einzelkonto handeln.
  • Ihr müsst der Kontoinhaber des umzuwandelnden Kontos sein.
  • Es muss das einzige Pfändungsschutz-Konto sein (auch bei anderen Kreditinstituten).
Sparkasse Dach

Fazit

Geeignet ist das Pfändungsschutz-Konto der Sparkasse für all diejenigen (ausgeschlossen von juristischen Personen), die auf irgendeine Art und Weise Schulden gemacht haben und denen möglicherweise eine Kontopfändung bevorstehen könnte. Die Forderung betrifft häufig nicht nur das vorhandene Guthaben auf dem Konto, sondern auch die Höhe des eingeräumten Dispokredites. Aufgrund der hohen Zinsen der Dispositionskredite würden sich Endverbraucher noch weiter verschulden. Zudem können aktuelle Rechnungen nicht gedeckt werden. In den schlimmsten Fällen würden auch Optionen wie der Kauf von Nahrung wegfallen. Das P-Konto schützt vor dieser Armut und sollte definitiv im Zweifelsfall genutzt werden.

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