SEPA Lastschrift
Was ist SEPA?
SEPA heißt übersetzt „Single Euro Payments Area“ und ist seitdem europaweit für alle Überweisungen und Lastschriften einzusetzen.
Seit dem 01.11.2010 verarbeiten die Banken der insgesamt 17 teilnehmenden Staaten der Eurozone sowie weitere Kreditinstitute aus dem Europäischen Wirtschaftsraum die so genannte SEPA Lastschrift. Zunächst liefen das europäische und die einzelnen nationalen Systeme parallel, bis dann zum 01.02.2014 alle nationalen Lastschriftverfahren abgeschaltet und durch das einheitliche SEPA Lastschriftmandat verpflichtend ersetzt wurden.
Nach einer Statistik des Handelsverbandes Deutschland werden mittlerweile fast 11 Prozent aller Online Käufe über ein so genanntes SEPA Lastschriftmandat abgewickelt. SEPA steht damit unter den Top 10 der Bezahlsysteme an einer der vorderen Plätze.
Wie funktioniert das SEPA Verfahren?
Wie beim früheren Lastschriftverfahren erteilen Sie dem Zahlungsberechtigten die Ermächtigung zum Einzug eines einmaligen oder regelmäßig wiederkehrenden Betrages von Ihrem Konto. Gleichzeitig erhält Ihre Bank die Anweisung, diesen Betrag auch auszuzahlen. Ihr Geschäftspartner benötigt innerhalb Deutschlands lediglich die IBAN, also Ihre standardisierte Bankkontonummer, innerhalb Europas noch zusätzlich den BIC, den jeweiligen Bankcode. Mit diesen Angaben können die entsprechenden Beträge von Ihrem Bankkonto abgebucht werden.
Welche Vorteile bietet das SEPA Lastschriftmandat?
Insbesondere für wiederkehrende Zahlungen ist die SEPA Lastschrift eine geeignete Zahlungsmethode. Sie kennen den Fälligkeitszeitpunkt genau und müssen nicht Monat für Monat eine Einzelüberweisung in Auftrag geben. Dem Unternehmen wird damit eine größtmögliche Sicherheit gegeben, die Zahlung pünktlich und wie vereinbart zu erhalten und Sie als Kunde können anstehende Zahlungen nicht mehr vergessen, da sie automatisch ausgeführt werden. Aber auch für einzelne Zahlungen ist das SEPA Lastschriftverfahren geeignet und setzt sich mehr und mehr durch.
Ist die SEPA Lastschrift sicher?
Für jede SEPA Lastschrift wird eine so genannte Mandatsreferenz ausgestellt. Diese finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder in Ihrem Online-Banking und muss bei jeder Abbuchung vom Empfänger angegeben werden. Außerdem können Sie ein SEPA Lastschriftverfahren jederzeit dem Zahlungsempfänger gegenüber zurückziehen. Er ist dann nicht mehr berechtigt, Abbuchungen von Ihrem Konto vorzunehmen.
Kommt es trotzdem noch zu einer Abbuchung, können Sie diese innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank widerrufen und verlangen, dass Ihnen der Betrag wieder erstattet wird. Sie müssen hierfür weder einen Grund angeben, noch fallen Gebühren für Sie an. Bei einer nicht autorisierten Lastschrift, das heißt, Sie haben das Mandat überhaupt nicht erteilt oder bereits widerrufen, beträgt die Frist für eine Rückzahlungsmöglichkeit sogar dreizehn Monate.
Konto nicht gedeckt – was tun?
Ist das SEPA Lastschriftmandat nicht durch ein entsprechendes Guthaben auf Ihrem Konto oder durch einen Dispositionskredit abgesichert, kann die Zahlung durch die Bank nicht ausgeführt werden und wird an den Zahlungsempfänger zurückgegeben. In dem Fall erhebt der Empfänger möglicherweise Gebühren, die zu Ihren Lasten gehen. Die Gebühren können aber nicht willkürlich oder pauschal erhoben werden, sondern decken lediglich die Kosten ab, die der Zahlungsempfänger für die Bearbeitung auch tatsächlich hatte. Hierunter fallen zum Beispiel Personalkosten für die Bearbeitung der Rücklastschrift oder Portokosten für die Zustellung der Rechnung oder Mahnung. Ein negativer Eintrag bei der Schufa droht bei einer „geplatzten“ SEPA Lastschrift jedoch nicht, das kommt allenfalls bei einem förmlichen Mahnverfahren in Betracht.
Funktioniert SEPA auch im Internet?
Selbstverständlich können Sie die SEPA Lastschrift auch bei Onlinekäufen einsetzen. Sie geben dem Verkäufer einfach Ihre IBAN und unter Umständen auch Ihren BIC an und erteilen ihm damit die Berechtigung, den Kaufpreis von Ihrem Konto einziehen zu dürfen. Gerade im Onlinegeschäft wird die SEPA Lastschrift sehr häufig eingesetzt, da der Verkäufer mit Abgabe des Mandats sicher sein kann, den Betrag auch zu erhalten. Er muss nicht erst den Zahlungseingang seiner Rechnung abwarten und kann den Artikel unmittelbar versenden. Sie als Verbraucher profitieren ebenfalls: das Ausfüllen einer Überweisung entfällt, Fehler bei der Übertragung der Zahlungsinformationen werden minimiert und Sie erhalten Ihren Artikel etwas schneller.
SEPA selbst anbieten
Wenn Sie von Ihrem Kunden ein SEPA Lastschriftmandat erhalten, sind Sie berechtigt, fällige Beträge von dessen Bankkonto einzuziehen. Das vermindert Ihren Geschäftsaufwand erheblich und Sie erhalten Ihre Zahlungen stets pünktlich und in der vereinbarten Höhe. Außerdem erhält das Kreditinstitut die Anweisung, Zahlungen auch auszuführen.
Das Fälligkeitsdatum wird taggenau bestimmt, so dass Sie zu jedem Zeitpunkt Ihre Eingänge im Auge behalten können.
Auf der SEPA Lastschrift sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
- Name, Anschrift und Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- die Mandatsreferenz,
- eine Angabe darüber, ob es sich um ein einmaliges oder wiederkehrendes Mandat handelt.
Der Zahlungspflichtige muss neben Datum und Unterschrift auch Namen und Adresse sowie seine Bankverbindung angeben.
Wird das Mandat im Rahmen eines Vertrages erteilt, sind zwei Unterschriften zu leisten: eine für den Vertrag und eine für das Lastschriftmandat.
Fazit
Im Wesentlichen ähnelt das SEPA Lastschriftverfahren in Deutschland dem früheren nationalen Lastschriftmandat. Die Umstellung fiel damit den Zahlungspflichtigen und -empfängern relativ leicht. Als Zahlungsmethode ist es sicher und überschaubar. Zahlungspflichtige halten ihre Ausgaben, Zahlungsempfänger ihre Einnahmen unter Kontrolle. Unter Sicherheitsaspekten sind Sie, egal ob Käufer oder Verkäufer, immer auf der sicheren Seite.