Schufa-Panne verhindert korrekte Bewertungen für Verbraucher
Etliche Verbraucher fühlten sich von der Schufa hinters Licht geführt. Sie beantragten 2017
eine Auskunft über gespeicherte persönliche Informationen bei der Schufa und stellten bei der Prüfung
Unregelmäßigkeiten ihrer Score-Zuordnungen fest. Viele wendeten sich daraufhin an den Datenschutzbeauftragten in Hessen mit der Bitte um Prüfung. Die in Wiesbaden tätige Oberste Landesbörde stellte begann zu ermitteln und kam zum Ergebnis, dass durch eine technische Panne bei der Schufa Bonitätsprüfungen verwechselt wurden und zu schlechten Beurteilungen der Kreditfähigkeiten führten.
Falsche Zuordnungen von Verbrauchern durch Schufa-Mitarbeiter
In einem
Tätigkeitsbericht der Landesbehörde, er hatte am Schluss einen Umfang von 274 Seiten, kam es für die Fachleute zu einem eindeutigen Ergebnis. Danach ist es bei der Schufa zu Verwechslungen von zahlreichen Verbrauchern gekommen, die dadurch „fälschlich negativ bewertet“ wurden.
Für die Betroffenen führten die negativen Auskünfte zu meist schwerwiegenden Folgen. Die zumeist nicht erwarteten negativen Bewertungen zogen etliche Absagen nach sich, etwa bei der Anmietung von Wohnungen. Die gleichen Antworten erhielten auch viele Kreditsuchende aufgrund falsch berechneter Score-Zuordnungen. Je niedriger die Score-Raten ausfielen, desto höhere Zinsen wurden durch die Kreditgeber berechnet.
Fehler entstanden durch manuelle Bearbeitungen
Die der Schufa mitgeteilten Informationen werden von den Mitarbeitern manuell bearbeitet. Sie erarbeiten das sogenannte Scoring, bestehend aus den entsprechenden Datenmengen. Aus deren Gesamtheit entsteht eine Prognose, die am Ende über die Kreditwürdigkeit entscheidet. Eine negative Score-Berechnung kommt etwa durch eine nicht bezahlte Mahnung, einen Zahlungsrückstand oder eine Insolvenz zustande.
Vonseiten der Kreditauskunft wurden in Einzelfällen falsche Zuordnungen bestätigt. Dabei habe es sich jedoch lediglich um nur wenige Beschwerden gehandelt, teilte das Unternehmen mit. Allerdings gaben die Datenschützer zu, solche Fehler keinesfalls tolerieren zu können. Sie erklärten weiter, die interne Arbeitsorganisation nachgebessert zu haben. Dabei habe man die hoch angesetzten Hürden bei der Score-Bearbeitung durch die Mitarbeiter aber weiterhin in den Fokus gestellt und diese durch „eine technische Auswertung der Treffergüte unterstützt“ hieß es seitens der Schufa, „die keine Mängel erkennen ließ.“ Dennoch habe man die entscheidenden Arbeitsanweisungen geprüft und entsprechend ergänzt. Für den Pressesprecher der Schufa, Ingo Koch, steht allerdings klar fest, „dass eine Beschwerde an sich noch lange kein Beleg für einen Fehler ist.“
Weiterführende Maßnahmen eingeleitet
Während der hessische Datenschutzbeauftragte, Michael Ronellenfitsch, die börsennotierte Schufa Holding weiterhin unter seiner Kontrolle behält, wolle der Jurist Max Schrems die Auskunftei vor dem Hintergrund der neuen EU-Datenschutzverordnung und insbesondere wegen der Vorratsdatenspeicherung verklagen. Außerdem fordert er eine Rekonstruierung der Scoring-Methoden durch ein offenes Croudsourcing-Projekt, wie es die neuen Datenschutzregeln vorschreiben.
Wie Verbraucher eine falsche Schufa-Bewertung erkennen
Mindestens einmal pro Jahr sollten Verbraucher die über sie gespeicherten Daten und den daraus errechneten Score bei der Schufa detailliert unter die Lupe nehmen. Eine einmalige jährliche Anfrage bleibt für die Verbraucher kostenlos, weitere Auskünfte werden von der Schufa berechnet.
Nach dem Erhalt des Bescheids sollten sämtliche Einträge genauestens geprüft werden. Festgestellte Fehler oder falsche Angaben wären daraufhin umgehend der Schufa zu melden und eine entsprechende Korrektur zu erbitten. Gut zu wissen: Bis zur endgültigen Löschung, beispielsweise einer mittlerweile bezahlten Mahnung, können bis zu drei Jahre vergehen!