Niedrige Zinsen versetzen Sparkassen in Zugzwang

Aufgrund anhaltend niedriger Zinsen haben einige Bausparkassen bereits 2014 begonnen hochverzinste und zuteilungsreife Bausparverträge zu kündigen. In den folgenden Rechtsstreitigkeiten bekamen die Bausparkassen teilweise Recht, sodass manche Sparer sich von ihren lukrativen Geldanlagen trennen mussten. Nun ziehen einige Sparkassen, vor allem aus Sachsen und Sachsen-Anhalt, nach und kündigen sogenannte „Prämien-Sparverträge“. Diese versprechen Zulagen zu eingezahlten Sparraten, welche jedes Jahr steigen und nach 15 Jahren bis zu 50 Prozent betragen können. Wer im Jahr also 1.200 Euro einzahlt, erhält eine Prämie von 600 Euro obendrauf. Lukrativ für den Sparer, aber teuer für die Sparkassen.

Sparkassen dürfen kündigen – aber nicht beliebig

Die Sparkassen haben bereits von mehreren Gerichten das Recht zugesprochen bekommen, teure Altverträge zu kündigen. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg im Februar, dass die Kreissparkasse Stendal einen 22 Jahre alten Vertrag kündigen darf, obwohl mit einer Laufzeit von „bis zu 25 Jahren“ geworben wurde.

Die anhaltende Niedrig- bzw. sogar Negativzinsphase ist nach Ansicht des Gerichts ein „sachlicher Grund“, der die ordentliche Kündigung des Vertrags rechtfertigt. Dies gilt jedoch nur für Sparverträge ohne feste Laufzeit. Sparverträge mit fester Laufzeit, selbst wenn diese ebenfalls 25 Jahre beträgt, müssen normal erfüllt werden.

Sparvertrag
In Zeiten unsicherer Verträge: Viele Verbraucher müssen ihre Lebensplanung überdenken.

Noch keine Höchstrichterliche Entscheidung

Ein Urteil des Bundesfinanzgerichts, welches Auswirkungen auf alle Sparverträge im Land haben könnte, gibt es indes noch nicht und einige Fragen bleiben weiterhin ungeklärt: So gibt es z.B. keine Entscheidung darüber, wann ein Sparvertrag „seinen Zweck erfüllt hat“, was eine ordentliche Kündigung zweifelsfrei rechtfertigen würde. Außerdem bleibt offen, ab welcher Schwelle hohe Zinsen zum Kündigungsgrund werden und wann sie noch tragbar sind.

Banken suchen gütliche Einigung

In den allermeisten Fällen kündigen die Banken Sparverträge nicht einseitig, sondern suchen eine Einigung mit den Sparern. Die Salzlandsparkasse hat sich beispielsweise mit ihren Kunden darauf geeinigt, die monatlichen Sparraten auf 50 Euro und die Laufzeit auf 25 Jahre zu begrenzen. In anderen Fällen wurde eine Überführung in einen Sparvertrag mit niedrigerer Verzinsung angeboten, die aber immer noch über dem marktüblichen Niveau liegt. Als Kunde seid Ihr gut beraten, den Kontakt mit Eurer Bank zu suchen und über eine Lösung zu verhandeln, statt direkt Gericht zu ziehen.

Bausparen
Wer an eine Immobilie investiert, braucht liquide Mittel, um Ausgaben zu finanzieren.

Im Zweifelsfall Widerspruch einlegen

Sollte es zum Äußersten kommen, müsst Ihr eine Kündigung nicht einfach hinnehmen. Gerichtsverfahren sind langwierig und kostspielig und selbst wenn die Bank am Ende gewinnen sollte, muss sie die Anwaltskosten bis dahin vorlegen. Signalisiert Ihr den Willen im Notfall vor Gericht zu ziehen, ist Eure Bank vielleicht eher bereit, Euch entgegen zu kommen.

Der Tenor der Gerichte ist zudem, dass noch kein ausreichender Grund für eine Kündigung vorliegt, nur weil ein Vertrag unrentabel wurde. Die Banken haben den Bedingungen bei Vertragsabschluss zugestimmt und sind an diese gebunden. Erst wenn der Vertrag im veränderten Umfeld untragbar wird, z.B. bei den genannten Zulagen von 50 Prozent, kommt eine Kündigung in Betracht.

Lastschrift-Shops.de