Wann sind bislang Kreditkartengebühren angefallen?

In der Vergangenheit haben viele Unternehmen bei Online-Käufen eine zusätzliche Gebühr für die Zahlung mit einer Kreditkarte erhoben. Besonders beim Kauf von Flugtickets oder Eintrittkarten, beispielsweise für Konzerte, wurde die Gebühr fast einheitlich von den Anbietern erhoben.

Rechtliche Lage

Ab dem 13. Januar 2018 wird es den Unternehmen per Gesetz verboten, Kreditkartengebühren für Online-Einkäufe zu erheben. Auch in klassischen Geschäften wird es verboten sein, für die Zahlart Kreditkarte eine zusätzliche Gebühr zu veranschlagen. Viele Unternehmen haben bereits zum Ende des Jahres 2017 auf die gesetzliche Änderung reagiert und ihre enstprechenden Automaten oder Online-Bezahlsysteme geändert. Faktisch zahlen Kunden also bei vielen Unternehmen bereits seit November oder Dezember 2017 keine zusätzlichen Gebühren mehr für die Bezahlung mit der Kreditkarte.

Gemäß der neuen EU-Richtlinie, die das Erheben von Kreditkartenbgebühren nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Europäischen Union untersagt, haben Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Tage um ihre Bezahlsysteme der neuen geseztlichen Lage anzupassen. Unternehmen, die nach dem 13. Januar 2018 für die Bezahlung mit einer Kreditkarte Zusatzgebühren veranschlagen, machen sich strafbar und müssen mit hohen Bußgeld rechnen.

Solltet Ihr euch unsicher sein, ob die Kreditkartengebühr trotz des gesetzlichen Verbots bei euch berechnet wurde, ist es ratsam, direkt beim jeweiligen Unternehmen nachzufragen. Sollte es zu dieser Thematik zu Umstimmigkeiten kommen, beispielsweise weil das Unternehmen sich weigert auf die Kreditkartengebühr zu verzichten oder weil es von den neuen Regelungen noch gar nichts weiß, macht es Sinn sich beim Verbraucherschutz zu dieser Thematik beraten zu lassen.

Wie ist es zu dem Verbot gekommen?

2015 beschloss der Gesetzgeber erstmals zur Problematik rund um die Berechnung von Kreditkartengebühren einzugreifen und die Rechte der Endkunden zu stärken. So musste dem Kunden sowohl bei Online-Käufen als auch bei Käufen in stationären Geschäften immer eine Möglichkeit angeboten werden, eine Zahlart auszuwählen, die einfach und ohne die Entstehung zusätzlicher Gebühren abgewickelt werden kann. Den Unternehmen sollte auf diese Weise unterbunden werden, mit der eigentlichen Abwicklung eures Kaufs eine zusätzliche Einnahmequelle zu schaffen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz: BGB) wurde nun ein neuer Paragraf zur Stärkung der Kundenrechte hinzugefügt. In Paragraf 270a ist geregelt, dass Entgelte für die Nutzung aller möglichen Zahlarten nicht weiter erlaubt sind. Somit muss das Unternehmen nicht wie bislang immer nur eine kostenfreie Bezahlart anbieten, sondern darf grundsätzlich für keine Bezahlweise zusätzliche Gebühren veranschlagen.

Der Gesetzgeber hat diesbezüglich jedoch einige wenige Ausnahmen gestattet: So müsst Ihr beispielsweise bei Zahlungen mit Firmenkreditkarten oder auch bei Zahlungen mit der American Express nach wie vor mit Extragebühren rechnen.

Paypal darf weiterhin Gebühren verlangen

Bei Paypal handelt es sich um einen reinen Online-Bezahldienst. Derzeit hat Paypal mehrere Millionen Kunden in ganz Deutschland. Im letzten Jahr wurden 18 % aller Umsätze aus Online-Verkäufen mit Paypal bezahlt. Die Tendenz der Nutzung von Paypal ist nach Expertenmeinung weiterhin steigend.

Auch Paypal berechnet bei Transaktionen oftmals zusätzliche Gebühren. Meist müssen diese Gebühren von den Verkäufern gezahlt werden. Da es sich bei Paypal, nicht zuletzt auf Grund der weiten Verbreitung dieses Verfahrens, jedoch inzwischen ebenfalls um eine „gängige Zahlart“ handelt, bleibt es für euch spannend, ob auch hier eine Anpassung an die Abschaffung der Zusatzgebühren erfolgen wird. Falls dies nicht der Fall sein sollte, dürfte der Gesetzgeber schnell in Erklärungsnot kommen, warum Paypal eine Sonderstellung zugeschrieben wird.

Gebühren für Kreditkartenzahlung zurückverlangen

Da der Handel selbstverständlich vom Wegfall der zusätzlichen Einnahmequelle nicht begeistert ist, müsst ihr damit rechnen, dass euch auch nach dem 13. Januar 2018 für die Zahlung per Kreditkarte bei dem einen oder anderen Unternehmen weiterhin Kreditkartengebühren berechnet werden. Hiergegen solltet Ihr euch jedoch unbedingt wehren, indem Ihr euer Geld aktiv zurückfordert. In den meisten Fällen wird es kein Unternehmen riskieren, es wegen einer geringen Kreditkartengebühr auf eine Eskalation, die beispielsweise in einem Gerichtsverfahren endet, ankommen zu lassen. Im Zweifelsfall können Euch der Verbraucherschutz oder kostenfreie Online-Rechtsberatungen weiterhelfen, indem diese für euch beispielsweise Musterschreiben zur Erstattung der Gebühren entwerfen.

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