Schritt für Schritt: So geht ihr am besten vor, um euer Girokonto zu wechseln

Banken und Sparkassen konkurrieren zurzeit um jeden Kunden und bieten Leistungen zu Preisen an, die einen Kontowechsel rechtfertigen können. Meist sind die Gründe, das alte Bankkonto gegen ein neues Konto wechseln zu wollen: Günstigeres Angebot oder verbesserte Leistungen. Warum auch immer ihr euch entscheidet – beim Umzug kann einiges schief gehen und zu Mahnkosten und Zusatzgebühren kommen. Besonders, wenn sich die Mahnungen häufen. In diesem Artikel zeigen wir euch, wir ihr am einfachsten euer Konto wechseln könnt.

Bevor ihr euer altes Konto kündigt:

  • Holt euch die Abrechnungen eures alten Kontos der letzten sechs Monate (besser sind zwölf ;-))
  • Notiert euch die wiederholenden Lastschriften (Strom, Miete, Handyvertrag, Kreditkartenabrechnung, etc.)
  • Notiert euch in einer zweiten Liste unregelmäßige Abbuchungen
  • Ihr nutzt das Onlinebanking und habt Vorlagen erstellt? Diese solltet ihr euch irgendwo notieren.
  • Nun könnt ihr entweder den Kontowechselservice der Banken und Sparkassen nutzen (siehe Abschnitt „Ablauf des Wechselservice“) oder ihr führt den Umzug selbstständig durch.

Anleitung

2 Möglichkeiten: Selber umziehen oder Service nutzen?

Grundsätzlich könnt ihr den Umzug selbst durchführen, oder ihr nutzt den Wechselservice des Instituts, bei dem ihr das neue Konto eröffnet. Banken und Sparkassen sind dazu verpflichtet diesen Service anzubieten. Mehr dazu unter Abschnitt „Neu: Erleichterte Bedingungen bei einem Kontowechsel„). Kommen wir nun zu den beiden Wegen, die euch offen stehen.

Möglichkeit 1: Konto ohne Kontowechselservice durchführen

Fehlerhafte Buchungen, keine Übernahme der bestehenden Daueraufträge, die Kosten – es gibt viele Ängste, die Wechselwillige in Bezug auf das Umziehen ihres Girokontos haben. Warum? Bei einem solchen Wechseln des Kontos müssen bestehende Daueraufträge wie beispielsweise für die Miete oder den Stromzahlungen gekündigt und wieder neu eingerichtet werden. Damit ihr nichts überseht, solltet ihr nun eure beiden Listen nehmen und abhaken, wen ihr bereits kontaktiert habt. Ihr müsst neue Lastschriftmandate ausfüllen, eure Bankdaten mitteilen und einige Vertragspartner auf die Kontoänderung hinweisen (Gläubiger, Kreditgeber, etc.). Handelt ihr hier zu spät, können euch viele Lastschriftrückgabekosten entstehen. Sowas ist ärgerlich und kann durch Sorgfalt vermieden werden.

Tipp: Nutzt das neue Konto parallel zum alten, um sicher zu gehen, dass keine Lastschriften beim Wechsel vergessen wurden.

Hinzu kommt, dass den Banken natürlich eine bestimmte Übergangsfrist zugebilligt werden muss. In einem solchen Fall empfiehlt sich die zeitweise Parallelführung beider Konten. Wird das „alte“ nicht mehr verwendet und erfolgt der Zahlungsverkehr lediglich über das neue Konto, kann das alte Girokonto bedenkenlos gekündigt werden.

Möglichkeit 2: Den Kontowechselservice nutzen

Bereits seit dem 18.09.2016 ist ein leichterer Kontowechsel für Bankkunden möglich, denn aufgrund der Richtlinie 2014/92/EU der Europäischen Gemeinschaft müssen alle Banken, die in der Europäischen Union verkehren, einen so genannten Girokontowechselservice anbieten. Dies hat zur Folge, dass Bankkunden nun wesentlich einfacher und schneller mit einem Girokonto zu einer anderen Bank wechseln können. Ihr solltet also bei Neu Eröffnung eines neuen Kontos (egal ob bei Banken oder der Sparkasse) den Wechselservice nutzen.

Ablauf des Wechselservice

Um diesen neuen Wechselservice nutzen zu können, muss der Kunde eine schriftliche Ermächtigung zur Durchführung des Kontowechsels an seine neue Bank versenden. Dieses neue Kreditinstitut hat nun Gelegenheit, binnen zwei Geschäftstagen die alte Bank des Kunden aufzufordern, das jeweilige Konto zu schließen bzw. die Leistungen auszuführen, die in der Ermächtigung benannt sind. Binnen fünf Geschäftstagen ist die alte Bank dazu verpflichtet, Listen und Informationen bezüglich eingegangener Überweisungen und abgehender Lastschriften für die vergangenen 13 Monate sowohl an die neue Bank als auch an den Kontoinhaber zu übermitteln. Nachdem das neue Kreditinstitut die Liste der Aufträge erhalten hat, muss diese innerhalb von fünf Tagen die enthaltenen Daueraufträge, die übernommen werden sollen, einrichten und die jeweiligen Zahlungspartner von dem Wechsel in Kenntnis setzen.

Gebühren Kontowechsel

Fallen bei einem Girokonto Wechsel Gebühren an?

Für den Kontowechselservice dürfen nur dann Gebühren anfallen, wenn diese mit dem Kontoinhaber bereits im Voraus vereinbart worden sind. Diese müssen entsprechend des Wortlautes des Gesetzes „angemessen“ sein. Entgeltfrei müssen hingegen die Schließung des Kontos und die Übermittlung der Listen und Informationen an das neue Kreditinstitut sein.

Also nochmal zum Mitschreiben:

  • Service für Kontowechsel ist nicht kostenlos: Ein Girokontowechselservice darf angemessen kosten, die Gebühren bestimmt die neue Bank.
  • Schließung des alten Kontos und Übermittlung der relevanten Infos sind kostenfrei!
  • Ihr findet die Gebühren in den jeweiligen Preis-/Leistungsverzeichnissen der Banken und Sparkassen

Fehler beim Umzug: Wer übernimmt die Haftung für einen reibungslosen Kontowechsel?

Entstehen aufgrund des Kontowechselservice Schäden, so sind hierfür die empfangene und der übertragende Zahlungsdienstleister gesamtschuldnerisch verantwortlich. Einfacher gesagt: Erfolgt kein fehlerloser und fristgerechter Umzugs des Kontos, so machen sich sowohl die alte als auch die neue Bank schadensersatzpflichtig gegenüber dem Kontoinhaber.

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